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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Keller + Steiner AG (KS), Bodenbeläge

1. Angebote/Offerten
Alle Angebote und Offerten basieren auf den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der SIA-Ordnung 118, wobei die nachfolgenden Bedingungen der SIA-Ordnung 118/2013 vorgehen.
 
2. Verbindlichkeit einer Offerte:
Wenn nichts ausdrücklich anderes in der Offerte vermerkt, beträgt deren Gültigkeit/Verbindlichkeit 60 Tage ab Ausstellungsdatum, vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen.
 
3. Preise / Preisanpassungen:
Die in der Offerte genannten Einheits- und Pauschalpreise verstehen sich jeweils exkl. MwSt.
 
Die offerierten Einheitspreise gelten nur für die offerierten Mengen. Änderungen der Mengen, können auch Änderungen der Einheitspreise zur Folge haben.
 
Die in einer Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Preise beziehen sich auf die darin genannten Materialien und Produkte, Mengen und Termine. Änderungen von Materialien und Produkten, Mengen oder KUNDEN-seitig verursachte/gewünschte wesentliche Terminanpassungen können zu Preiserhöhungen führen.
 
Preisanpassungen aufgrund zwischen Auftragserteilung und Ausführung erfolgten unvorhersehbaren wesentlichen Änderungen der Material- und Lohnkosten sind ausdrücklich vorbehalten.
 
4. Auftragsbestätigung / Rücktritt des Bestellers
KS führt einen Auftrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung und technischer Klarheit des Auftrages aus. Mit der Auftragsbestätigung ist die Bestellung erfolgt. Rücktritt oder Auflösung des Vertrages durch den KUNDEN ist nur unter den Voraussetzungen von 377 OR (Vergütung der bereits geleisteten Arbeit + volle Schadloshaltung) möglich.
 
5. Termine
Wenn die vereinbarten Termine aus Gründen, die beim KUNDEN liegen, nicht eingehalten werden können, gibt KS dem KUNDEN einen neuen Ausführungszeitraum bekannt. Die in der Offerte bekanntgegeben Liefertermine werden in solchen Fällen ungültig.
 
Verzögert sich die Leistungserbringung ohne Verschulden von KS, so erfolgt eine neue Terminvereinbarung unter Berücksichtigung der betrieblichen Verfügbarkeiten von KS.

6. Terminverschiebungen durch Drittverschulden
Der KUNDE nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es bei Lieferanten und Herstellen sowie Transporteuren von KS zu Lieferverspätungen kommen kann. Für solche Verspätungen schliesst KS jegliche Haftung aus. KS hat in solchen begründeten Fällen Anspruch auf eine Erstreckung der vereinbarten Termine.
 
7. Lieferungs- & Montagebedingungen
Sämtliche Preise in den Offerten basieren auf einem ungehinderten Zugang zum Bauobjekt. Wesentliche Erschwernisse (erschwerte Zufahrt, Treppenhäuser ohne Lift, etc.) können zu Preisanpassungen führen, sofern der KUNDE KS nicht im Vorfeld der Offertstellung auf diese Umstände aufmerksam gemacht hat.
 
8. Kundenseitige Leistungen/Annahmeverzug des Kunden
Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Standortvorbereitungen (Baugrund/ Zugang zur Baustelle / notwendige Vorbereitungsarbeiten) rechtzeitig abgeschlossen werden und KS ihre Leistungen ungehindert erbringen kann. Ist dies nicht der Fall, behält sich KS vor, Wartezeiten, Lagerkosten für Material und weitere interne und externe Zusatzkosten nach Aufwand zu berechnen.
 
9. Auftragserfüllung durch Subunternehmer
KS behält sich vor, jederzeit Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen. Sie informiert den KUNDEN entsprechend.
 
10. Zahlungsbedingungen:
KS ist berechtigt, in Höhe von 50% (Akonto) auf Material bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Bei Arbeiten, die länger als 14 Tage dauern, kann KS bis zu 90 % der erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
 
11. Zahlungsverzug
Der KUNDE kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug, der Verzugszins beträgt in solchen Fällen 5 % p.a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von KS. 
Ist der KUNDE mit Zahlung in Verzug, kann KS nach erfolgter Abmahnung und Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen den Vertrag auflösen. Der KUNDE schuldet KS in einem solchen Fall die Vergütung der erbrachten Leistungen plus Verzugszinse. KS hat ausserdem Anspruch auf Ersatz des wegen Dahinfallens des Vertrages entfallenen Gewinns. 
 
12. Bewilligungen
Erforderliche Bewilligungen von Behörden (allfällige Baubewilligungen etc.) müssen vom KUNDEN eingeholt werden. Behördliche Auflagen müssen KS vor Offertstellung mitgeteilt werden, ansonsten diese Preiserhöhung zur Folge haben können. 
 
13. Gewährleistung / Normen
KS leistet unter Vorrang anderslautender Bestimmungen in diesen AGB für die von ihr erbrachten Leistungen und Lieferungen Gewähr nach den Bestimmungen der SIA 118. 
 
KS hat insbesondere das Recht auf Nachbesserung / Ersatzlieferungen innert angemessener Frist bei rechtzeitig gerügten Mängeln (vgl. Ziffer 14 und 15).
 
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme (Art. 172 SIA 118) und danach weitere 3 Jahre für verdeckte Mängel (Art. 179 SIA 118) (Total Gewährleistungsfrist 5 Jahre nach Abnahme)
 
Eine Haftung für indirekte und direkte Mangelfolgeschäden wird in allen Fällen ausdrücklich wegbedungen.
 
Die von KS verwendeten Bodenbeläge und Materialien sind Naturprodukte. Natürlich vorkommende Eigenschaften, wie Unregelmässigkeiten und Variationen, insbesondere in Farbe, Struktur und Textur sind keine Mängel.
 
Ebenso sind geringfügige Farb- und Materialabweichungen aufgrund von Chargenwechseln oder Produktanpassungen unserer Lieferanten vom KUNDEN hinzunehmen.
 
KS übernimmt keine Haftung für Schäden an gelieferten Produkten, welche durch natürlichen oder normalen Verschleiss, ungewöhnliche Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen, unsachgemässe Verwendung, Bedienung und Wartung sowie Gewaltanwendung entstanden sind. Es gelte, soweit die vorliegenden AGB nicht davon abweichen, die brachen-üblichen Normen, insbesondere:
 

  • SIA-Norm 118/248 (Allgemeine Bedingungen für Plattenarbeiten)

  • SIA –Norm 251 Allgemeine Bedingungen für schwimmende Estriche im Innenbereich, 

  • SIA – Norm 252 Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen, 

  • SIA – Norm 253 Allgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoff, Gummi, Kork, Textilien und Holz 

 
14. Abnahme/Mängelrügen:
Die vereinbarten Leistungen von KS werden zusammen mit dem KUNDEN oder dessen Beauftragten abgenommen. Erfolgt die gemeinsame Abnahme nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserfüllung, kann KS ein Abnahmeprotokoll erstellen und dem Auftraggeber zusenden. Lehnt der KUNDE nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich ab, gilt das Werk als vorbehaltlos angenommen. Wird das Werk ohne Abnahme vom KUNDEN in Betrieb genommen oder an einen Dritten übergeben, so gilt das das Werk ebenfalls vorbehaltlos als abgenommen. 
 
Während der Garantiefrist von 2 Jahren können Mängel jederzeit gerügt werden. In Fällen in denen sofort regiert werden muss, ist eine sofortige Rüge zwingend. Unterlässt der Kunde dies, so ist er für daraus entstehenden Schaden verantwortlich (Art. 173 Abs. 2 SIA-Norm 118).
 
Verdeckte Mängel können während drei weiteren Jahren nach Ablauf der zweijährigen Garantiefrist gerügt werden, doch muss die Rüge sofort nach Entdeckung des Mangels erfolgen (Art. 179 Abs. 2 SIA-Norm 118). Im Übrigen gelten die Bestimmungen von SIA 118.
 
15. Prüfpflicht des Kunden bei Lieferungen
Bei reinen Materiallieferungen hat der KUNDE das Material sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Beanstandungen umgehend anzubringen, ansonsten die Lieferung als genehmigt gilt.
 
16. Urheberrechte
Das Urheberrecht an Plänen. Mustern und Modellen verbleibt bei KS. KS hat das Recht, ihr Werk unter Wahrung der Privatsphäre des KUNDEN zu fotografieren und die Fotos zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
 
17. Datenschutz:
KS sichert einen sorgfältigen Umgang mit den ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Plänen sowie der von ihr selber erfassten Daten zu. Sämtliche Daten werden nur den zuständigen Mitarbeitern zugänglich gemacht und nach den gesetzlichen Vorschriften (während einer Dauer von 5 Jahren) aufbewahrt. Der Kunde gibt mit Bekanntgabe der Daten und seiner Offertanfrage die ausdrückliche Einwilligung, dass KS bzw. deren Mitarbeiter diese Daten ihm Rahmen der für die Auftragserfüllung, für die Newsletterzustellung und zu Werbezwecken ausdrücklich durch die KS, sowie zur Administration anfallenden Tätigkeiten bearbeiten und speichern dürfen. Für die Transaktion der Daten an KS sind die Kunden verantwortlich. Diesbezüglich schliesst KS jegliche Haftung aus. Von KS erstellte Daten und Pläne werden dem Kunden nach Wunsch elektronisch und/oder physisch zur Verfügung gestellt.  

 

18. Bildrechte

KS behält sich die Bildrechte an Fotos, entstanden aus Projekten und Aufträgen der Keller + Steiner AG, vor. 
 
19. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der KS.
 
Fahrwangen, 11. Januar 2024
 
 

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